Denkmalgeschütze Immobilien als dauerhafte Einnahmequelle
HILFE VOM STAAT FÜR DEN WUNSCH NACH DER EIGENEN IMMOBILIE
Denkmalimmobilien als Mietobjekt
KEINE STAATLICHEN HILFEN FÜR “GEWÖHNLICHE” IMMOBILIEN
Diese Hilfe ist angesichts leerer Staatskassen nunmehr allerdings ersatzlos gestrichen. Seit 2006 ist die letzte Hilfe, die Eigenheimzulage, entfallen. Das eigene Haus ist jetzt tatsächlich ein Luxus, der nur mit gutem Einkommen realisiert werden kann. In der Tat scheint es schwer nachvollziehbar, dass die Stadtflucht durch Erwerb oder Errichtung des Einfamilienhauses auf dem Lande auch noch zum Wohl der Allgemeinheit sein soll und deshalb steuerlich begünstigt werden muss, sprich staatlich gefördert wird.
AUSNAHME: DENKMALGESCHÜTZE IMMOBILIEN
Anders stellt sich die Situation zumindest für all diejenigen dar, die alte Immobilien und denkmalgeschüzte Gebäude schätzen und erhalten wollen. Nach wie vor ist der Erhalt denkmalgeschützter Immobilien etwas, wovon die Allgemeinheit durch Sicherung von Kulturwerten profitiert. Eine Aufgabe, die der Staat aufgrund der angespannten Finanzlage nicht mehr allein erfüllen kann. Folgerichtig darf der Bürger, der sich an dieser umfangreichen Aufgabe des Denkmalschutzes beteiligt, auch staatliche Hilfe erwarten.
ABSCHREIBUNG DER SANIERUNGSKOSTEN
Üblicherweise sind die denkmalgeschützten Immobilien in einem Zustand, der ein neues Bewohnen nicht erlaubt. Zunächst einmal sind umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich. Und genau diese Kosten sind in voller Höhe steuerlich geltend zu machen. Dabei ist es unerheblich, ob der Sanierer später selbst einzieht oder vermietet.
Natürlich wird der Wohnungskäufer mehr unterstützt, der Wohnraum für andere schafft, als derjenige, der für sich selbst saniert und selbst einzieht. Der Vermieter hat einen zusätzlichen Steuervorteil, wenn er zur Finanzierung der Wohnung ein Darlehen aufnimmt. Denn die jährlichen Zinsen aus diesem Darlehen kann er steuerlich voll absetzen – zusätzlich zur vollen Abschreibungsfähigkeit der Sanierungskosten der Wohnung selbst. Bei einer umfangreichen Kernsanierung entsprechen die Baukosten in der Regel den Baukosten eines Neubaus.
Denkmalgeschütze Immobilien vermieten
Vermieter von Denkmalimmobilien werden vom Staat finanziell besonders unterstützt. Wird für die Finanzierung der Immobilie ein Darlehen aufgenommen, so erhält der Vermieter einen zusätzlichen und hohen Steuervorteil. Nach der Sanierung des Denkmalgebäudes kann der Besitzer die Zinsen steuerlich absetzen und sich somit einen enormen Steuervorteil sichern.
Mietobjekte Denkmalgebäude
Staatliche Hilfe für Denkmalimmobilien
Wer sich für den Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie entscheidet, darf mit der Hilfe des Staates rechnen. Durch den Kauf einer Denkmalimmobilie beteiligen Sie sich an der Aufgabe des Denkmalschutzes und können zusätzlich noch Steuern sparen sowie die eigenen Renditen steigern.
Zinshaus kaufen
Zinshaus in Berlin und Stuttgart
Der Erwerb eines Zinshauses bietet dem Käufer viele effektive Vorteile, wie z.B. Mieteinnahmen, Wertzuwachs und Steuerrückerstattungen. Die Auswahl an Wachstumsstandorten ist groß – mit mir finden Sie Ihr Zinshaus in Berlin, Stuttgart, Leipzig oder an weiteren Standorten in Deutschland.
Denkmalimmobilien vermieten
Kapitalanlage durch Sanierung
Nach der Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie können Sie die Räumlichkeiten der Denkmalimmobilie vermieten. Wer Wohnraum für andere schafft, kann somit noch mehr Steuern absetzten lassen und den Kauf und die Sanierung der denkmalgeschützten Immobilie zu einer noch besseren Investition machen.
Denkmalschutz rechnet sich
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