Denkmalgeschützte Häuser sind die letzte Bastion für Steuererleichterungen
Billiger Wohnen im Baudenkmal - Fiskus subvetioniert 90% der Renovierungskosten. Urteil bezieht auch Nebengebäude mit ein.
Durch den Wegfall von Eigenheimzulage und degressiver Abschreibung ab 2006 sind denkmalgeschützte Objekte eine der letzten Geldanlagen, mit denen man noch Steuern sparen kann.
Beim herkömmlichen Hauskauf oder Neubau können Vermieter nur noch zwei Prozent Absetzung für Abnutzung (AfA) pro Jahr absetzen. Wird die Immobilie selbst bewohnt, fällt die Förderung des Fiskus sogar vollständig aus. Bei Baudenkmälern hingegen gibt es hingegen weiterhin hohes Abschreibungspotenzial, sowohl im Falle von Vermietung als auch bei Eigennutzung. Für diese Förderung lässt der Staat jährlich rund 120 Mio. Euro springen, so eine Rechnung des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW).
Die Auswahl an denkmalgeschützten Gebäuden ist groß. Laut BFW machen die rund 880.000 vorhandenen Denkmäler 5,1 Prozent aller Bauten in Deutschland aus. Der Kauf eines solchen Hauses kann für Familien sehr lukrativ sein, die selbst darin wohnen wollen. Denn die Baukosten für selbst genutzte Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser sind begünstigt. Handelt es sich hierbei um ein anerkanntes Baudenkmal, dürfen zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Aufwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden. Somit beteiligt sich der Fiskus mit insgesamt 90 Prozent an den Kosten. Darüber hinaus sind auch die laufenden Erhaltungsaufwendungen absetzbar.
Steuerlich begünstigt sind nur die Kosten für die Denkmalmaßnahmen. “Das kann bei grundrenovierten Gebäuden bis zu 85 Prozent des Gesamtpreises ausmachen”, sagt Sven Annutsch, Experte bei Vivacon, einem der größten Anbieter von Denkmalobjekten. Sofern der Bauherr aber öffentliche Zuschüsse etwa vom Land oder der Denkmalstiftung erhält, muss die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung nach einem am Mittwoch vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Urteil entsprechend gekürzt werden.
