Mietobjekt Denkmalgebäude

Denkmalgeschütze Immobilien als dauerhafte Einnahmequelle

Denkmalimmobilien als Mietobjekt

Hilfe vom Staat für den Wunsch nach der eigenen Immobilie

Keine staatlichen Hilfen für “gewöhnliche” Immobilien

Diese Hilfe ist angesichts leerer Staatskassen nunmehr allerdings ersatzlos gestrichen. Seit 2006 ist die letzte Hilfe, die Eigenheimzulage, entfallen. Das eigene Haus ist jetzt tatsächlich ein Luxus, der nur mit gutem Einkommen realisiert werden kann. In der Tat scheint es schwer nachvollziehbar, dass die Stadtflucht durch Erwerb oder Errichtung des Einfamilienhauses auf dem Lande auch noch zum Wohl der Allgemeinheit sein soll und deshalb steuerlich begünstigt werden muss, sprich staatlich gefördert wird.

Ausnahme: Denkmalgeschütze Immobilien

Anders stellt sich die Situation zumindest für all diejenigen dar, die alte Immobilien und denkmalgeschüzte Gebäude schätzen und erhalten wollen. Nach wie vor ist der Erhalt denkmalgeschützter Immobilien etwas, wovon die Allgemeinheit durch Sicherung von Kulturwerten profitiert. Eine Aufgabe, die der Staat aufgrund der angespannten Finanzlage nicht mehr allein erfüllen kann. Folgerichtig darf der Bürger, der sich an dieser umfangreichen Aufgabe des Denkmalschutzes beteiligt, auch staatliche Hilfe erwarten.

Abschreibung der Sanierungskosten

Üblicherweise sind die denkmalgeschützten Immobilien in einem Zustand, der ein neues Bewohnen nicht erlaubt. Zunächst einmal sind umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich. Und genau diese Kosten sind in voller Höhe steuerlich geltend zu machen. Dabei ist es unerheblich, ob der Sanierer später selbst einzieht oder vermietet.

Natürlich wird der Wohnungskäufer mehr unterstützt, der Wohnraum für andere schafft, als derjenige, der für sich selbst saniert und selbst einzieht. Der Vermieter hat einen zusätzlichen Steuervorteil, wenn er zur Finanzierung der Wohnung ein Darlehen aufnimmt. Denn die jährlichen Zinsen aus diesem Darlehen kann er steuerlich voll absetzen – zusätzlich zur vollen Abschreibungsfähigkeit der Sanierungskosten der Wohnung selbst. Bei einer umfangreichen Kernsanierung entsprechen die Baukosten in der Regel den Baukosten eines Neubaus.

Denkmalgeschütze Immobilien vermieten

Vermieter von Denkmalimmobilien werden vom Staat finanziell besonders unterstützt. Wird für die Finanzierung der Immobilie ein Darlehen aufgenommen, so erhält der Vermieter einen zusätzlichen und hohen Steuervorteil. Nach der Sanierung des Denkmalgebäudes kann der Besitzer die Zinsen steuerlich absetzen und sich somit einen enormen Steuervorteil sichern.