Steuervorteile durch denkmalgeschütze Immobilien
Denkmalabschreibung bei Denkmalimmobilien
Steuerliche Fördermöglichkeiten für Baudenkmäler und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (“Denkmalabschreibung”, siehe § 7 h,i und 10 f EStG).
Als letzte Steueroase am Immobilienmarkt bietet der Staat bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen oder in förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebieten liegen, eine hohe steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeit. Dadurch wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, in kulturgeschichtlich und städtebaulich wichtige Kulturdenkmale zu investieren!
Die Sonderabschreibung gemäß den § 7 h, i und 10 f EStG sieht folgende Abschreibungsmodalitäten für solche Immobilien vor:
Mögliche Steuervorteile durch Denkmalimmobilien
Wohnungskäufer, und zwar sowohl Kapitalanleger als auch Eigennutzer, können über den Zeitraum von 12 Jahren nach Erwerb einer denkmalgeschützten Wohnung 100% der Sanierungskosten steuerlich absetzen. Hinzu kommen bei Kapitalanlegern die vollständige Abzugsfähigkeit der Zinsen aus dem Darlehen, das zur Finanzierung der Wohnung aufgenommen wird.
Abschreibungsmodalität gemäß § 7 h, i und 10 f EStG
8 Jahre – – 9 % der Herstellungskosten
4 Jahre – – 7 % der Herstellungskosten
= 100 % über 12 Jahre
Erwerb vor Umbau einer denkmalgeschützen Immobilie
Wichtig für die Inanspruchnahme dieser Abschreibung ist jedoch, dass die Immobilie vor den Umbaumaßnahmen erworben wird. Denn nur so kann die volle Instandsetzungssumme steuerlich geltend gemacht werden.